Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kultur- und Tourismusamt der Gemeinde Schwielowsee setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.


Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schwielowsee-tourismus.de.

Das Kultur- und Tourismusamt ist bemüht, seine Website www.schwielowsee-tourismus.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informations-technik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.


Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Kultur- und Tourismusamt Schwielowsee ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Innerhalb des Kultur- und Tourismusamtes Schwielowsee gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Kultur- und Tourismusamtes Schwielowsee.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.0 Level AA

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

  • Teilweise konform: Der Inhalt entspricht weitgehend dem Standard für Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Teilweise haben Bilder auf der Webseite keine Bildbeschreibung.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge (Windows) ab Version 85.0
  • Mozilla Firefox ab Version 80.0
  • Google Chrome ab Version 85.0

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden

Das Kultur- und Tourismusamt der Gemeinde Schwielowsee hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 033209-769 769
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Postalische Kontaktadresse:
Gemeinde Schwielowsee, Kultur- und Tourismusamt
Straße der Einheit 2
14548 Schwielowsee

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

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Stand: 18.12.2020