Zur Führung von Hunden in der Öffentlichkeit ist eine Leine mitzuführen, um das Tier jederzeit anleinen zu können.
Zur gegenseitigen Rücksichtnahme sollte ein Hund immer an der Leine geführt werden.
In folgenden Gebieten der Gemeinde Schwielowsee sind Hunde, außerhalb von befriedeten Besitzungen, an einer reißfesten Leine zu führen.
Ortsdurchfahrtsstraßen
Potsdamer Straße, Lindenstraße, Straße der Einheit, Friedrich-Ebert-Straße, Schwielowseestraße, Michendorfer Chaussee
Touristische Bereiche
vom Bootsanleger Schloss Caputh bis zur Eisenbahnbrücke
Ortsdurchfahrtsstraßen
Dorfstraße, Mühlengrund, Kammeroder Weg, Glindower Weg, Fercher Straße, Beelitzer Straße
Touristische Bereiche
Parkplatz Strandbad bis Forsthaus Mittelbusch
Ortsdurchfahrtsstraßen
Chausseestraße, Hauffstraße bis Baumgartenbrück, Hauffstraße Richtung Wildpark-West, Am Wasser, Caputher Chaussee
Touristische Bereiche
Am Petzinsee, Uferprommenade, Am Grashorn Richtung Wildpark-West
Ortsdurchfahrtsstraßen
Havelprommenade, Marktplatz, Fuchsweg
Zudem gilt für Hunde in Verwaltungsgebäuden und Verkehrsmitteln der Maulkorbzwang.
Hunde dürfen nicht
mitgenommen werden.
Erlaubt ist die Mitnahme von Hunden an
mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
(ohne Gewähr)
Es gilt die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburgs.
Weitere Informationen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden
Mit Unterstützung der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Mehr Informationen zu Reisen und Ausflügen erhalten sie auf www.reiseland-brandenburg.de