
Haben Sie Fragen oder Wünsche? Das Kultur- und Tourismusamt steht gern für Beratung, Karten und weitere Informationen für Sie zur Verfügung. Nutzen Sie auch die Informationssäulen in Caputh, Ferch und Geltow.
Die Gemeinde Schwielowsee ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Gemeinde Schwielowsee einen Kurbeitrag. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden. Im Gegensatz zur Fremdenverkehrsabgabe wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.
Kultur- und Tourismusmanagerin der Gemeinde Schwielowsee
Meike Jänike · Tel. 033209-769 786 ·
Jede Person ab dem 18. Lebensjahr
2,00 €/Übernachtung
Jahreskurbeitrag 40,00 €/Person
Die Jahreskurkarte kann bei der Gemeinde Schwielowsee und in der Schwielowsee-Tourismus Information sowie bei den Unterkunftsgebern direkt erworben werden.
Jede Person, die kurbeitragspflichtig ist, hat Anspruch auf eine Gästekarte (Kurkarte).
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet bei sich verweilende Personen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise anhand des in die Kurkarte integrierten Meldescheins an- bzw. abzumelden.
Weigert sich eine kurbeitragspflichtige Person, den Kurbeitrag zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Gemeinde Schwielowsee unverzüglich mitzuteilen (mit Name und Adresse des Kurbeitragspflichtigen).
Alle gemeldeten Vermieter erhalten eine Abschrift der Kurbeitragssatzung, die den Gästen in geeigneter Form bekannt zu machen ist.
Vermieter sind verpflichtet den Kurbeitrag einzuziehen und den Betrag an die Gemeinde Schwielowsee abzuführen.
Die Abrechnung erfolgt zum 10.7. für in der Zeit von 1.4. bis 30.6. eingenommene Kurbeiträge und zum 10.11. für vom 1.7. bis 31.10. eingenommene Beiträge.
Die Abrechnung erfolgt anhand der abzugebenden Durchschläge der Kurkarte. Der Vermieter hat ein Gästeverzeichnis zu führen.
Mit Unterstützung der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Mehr Informationen zu Reisen und Ausflügen erhalten sie auf www.reiseland-brandenburg.de